Den Führerschein beantragen
Wir helfen Euch selbstverständlich bei der Beantragung Eures Führerscheins bei der Führerscheinstelle und unterstützen Euch bei der Einholung von Ärztlichen und Technischen Gutachten und weiteren Fragen zum Führerscheinerwerb.
Prüfung
Die theoretische und die praktische Fahrprüfung für Autofahrerinnen und Autofahrer mit Behinderungen unterscheidet sich nicht von der Fahrprüfung nicht behinderter Menschen. Autofahrer, die auf technisch umgerüstete Fahrzeuge angewiesen sind, machen die praktische Fahrprüfung mit entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen.
Führerschein ab 17
Personen mit einer Behinderung können die Fahrerlaubnis bis zu ein Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters erwerben, (Klasse B/BE mit 17 Jahren), wenn dafür besondere Gründe vorliegen.
Hierzu beraten wir gerne persönlich in unseren Fahrschulen. .
Führerscheininhaber, bei denen eine Behinderung eintritt, müssen Vorsorge treffen, dass ihre Fahrtauglichkeit nicht eingeschränkt ist. Erforderliche Auflagen und Beschränkungen müssen in den Führerschein eingetragen werden. Zur Vorsorge gehören medizinische und technische Gutachten, die die Kraftfahrtauglichkeit trotz der bestehenden Behinderung oder Erkrankung bestätigen.
Wir stellen Euch während der Ausbildung ein Fahrzeug zur Verfügung. Wir helfen Euch auch gerne weiter wenn Ihr auf der Suche einem perfekt zugeschnitten Fahrzeug für Euch seid. Unsere Partner für Fahrzeugumbau hat immer eine Lösung!