Eine Führerschein-Prüfung besteht meistens aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Ihr erfahrt jeweils im Anschluss an den Prüfungsteil unter Angabe der wesentlichen Fehler, ob Ihr die Prüfung bestanden habt.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • Ordentlicher Wohnsitz im Inland
  • Erforderliches Mindestalter
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Kraftfahreignung
  • Fahrausbildung durchlaufen
  • Keine in EU/EWR erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse
  • Vollständiger Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der örtlichen Führerscheinstelle

Theoretische Führerschein-Prüfung

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse abgelegt werden. Die Fahrschule stellt eine Bestätigung über die Teilnahme am theoretischen Unterricht (Ausbildungsbescheinigung) aus. Diese ist ab Ausstellungsdatum maximal zwei Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Prüfung abgelegt werden.

Praktische Führerschein-Prüfung

Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse und erst nach Bestehen der Theorie absolviert werden. Die Prüfung findet am Ort der Hauptwohnung bzw. der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle statt. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen.