Führerschein mit 17
... warum eigentlich?
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Im Volksmund "Führerschein mit 17", offiziell Begleitetes Fahren mit 17 (BF17):
Ganz Deutschland macht mit, seit Anfang 2008 auch Baden-Württemberg.
Die deutsche PKW-Fahrerlaubnis kann nun also bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde diese grundsätzliche Möglichkeit einer Fahrerlaubnis der
Klassen B und BE
vor Erreichen des 18. Lebensjahr eingeführt.
Studien belegen genau, dass Fahrschüler, die am BF17
teilgenommen haben, sind sicherer und weniger unfallgefährdet.
ABLAUF
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Mit bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Prüfbescheinigung noch 3 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Prüfbescheinigung gegen den Führerschein ausgetauscht werden. Mit dem Bestehen der praktischen Prüfung beginnt die Probezeit. Diese dauert insgesamt über 2 Jahre und läuft beim Übergang zum Kartenführerschein normal weiter.
Vorteile auf einen Blick
Anforderungen an die Begleitperson
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG
- Mindestens 16 1/2 Jahre