Führerschein mit 17
... warum eigentlich?

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Im Volksmund "Führerschein mit 17", offiziell Begleitetes Fahren mit 17 (BF17): 
Ganz Deutschland macht mit, seit Anfang 2008 auch Baden-Württemberg.

 Die deutsche PKW-Fahrerlaubnis kann nun also bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde diese grundsätzliche Möglichkeit einer Fahrerlaubnis der
Klassen B und BE vor Erreichen des 18. Lebensjahr eingeführt. Studien belegen genau, dass Fahrschüler, die am BF17
teilgenommen haben, sind sicherer und weniger unfallgefährdet.

ABLAUF

Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Mit bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Prüfbescheinigung noch 3 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Prüfbescheinigung gegen den Führerschein ausgetauscht werden. Mit dem Bestehen der praktischen Prüfung beginnt die Probezeit. Diese dauert insgesamt über 2 Jahre und läuft beim Übergang zum Kartenführerschein normal weiter.

Vorteile auf einen Blick
  • Begleitetes Fahren im ersten Jahr
  • Begleitperson soll nicht kontrollieren, sondern Fahranfänger auf Gefahrensituationen aufmerksam machen und nur im Zweifelsfall eingreifen.
  • Dabei hilft dem Fahranfänger die bereits gesammelte Erfahrung der Begleitperson.
  • Bewiesenermaßen hat man dann mit 18 bereits die nötigen Erfahrungen gemacht, um noch sicherer im Straßenverkehr zu agieren
  • Anforderungen an die Begleitperson
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Mindestens seit 5 Jahren in Besitz des Führerscheins
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
  •  VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG

    - Mindestens 16 1/2 Jahre