Führerschein mit 17
... warum eigentlich?
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Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) – Sicher unterwegs von Anfang an
Im Volksmund bekannt als „Führerschein mit 17“, offiziell nennt sich das Modell Begleitetes Fahren ab 17 (BF17).
Seit 2008 ist BF17 auch in Baden-Württemberg möglich – und damit deutschlandweit ein fester Bestandteil der Fahrausbildung.
Mit BF17 kannst Du die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erwerben. Ziel ist es, das Unfallrisiko junger Fahranfänger deutlich zu senken – und das mit Erfolg:
Studien zeigen, dass Teilnehmer des BF17-Programms sicherer fahren und seltener in Unfälle verwickelt sind.

Prüfungen, Bescheinigung & Probezeit
Nach bestandener Prüfung erhältst Du eine Prüfbescheinigung, mit der Du zunächst fahren darfst.
Sobald Du 18 Jahre alt bist, bleibt diese Bescheinigung noch drei Monate gültig – in diesem Zeitraum muss sie gegen den offiziellen Kartenführerschein eingetauscht werden.
Mit dem Bestehen der praktischen Prüfung beginnt außerdem Deine zweijährige Probezeit. Diese läuft auch nach dem Erhalt des Kartenführerscheins nahtlos weiter.
Vorteile auf einen Blick
Begleitetes Fahren ab 17 – Sicher starten, sicher fahren
Mit dem Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) erhältst Du die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE zu erwerben – unter der Voraussetzung, dass Du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung einer verkehrszuverlässigen Person fährst.
Deine Begleitperson – Dein erfahrener Partner
Die Begleitperson ist keine Fahrlehrerin oder kein Fahrlehrer, sondern eine erfahrene Person, die Dich unterstützt, indem sie Dich auf Gefahrensituationen aufmerksam macht und nur im Zweifelsfall eingreift. Sie hilft Dir dabei, Deine Fahrpraxis zu erweitern und sicheres Fahrverhalten zu entwickeln.
Warum BF17 sinnvoll ist
Studien belegen, dass Fahranfänger, die am BF17 teilgenommen haben, sicherer unterwegs sind. Die Schadenhäufigkeit bei 18- und 19-Jährigen, die mit 17 Jahren begleitet gefahren sind, vermindert sich um bis zu 28 Prozent im Vergleich zu denen, die erst mit 18 Jahren allein fahren.
Fazit
Das Begleitete Fahren ab 17 bietet Dir die Chance, Deine Fahrpraxis unter realen Bedingungen zu erweitern – begleitet von einer erfahrenen Person, die Dich unterstützt und Dir hilft, sicherer im Straßenverkehr zu werden.
Anforderungen an die Begleitperson
Um eine Fahrerlaubnis zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
• Vollendung des 30. Lebensjahres
• Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis
• Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG
• Mindestens 16 1/2 Jahre